Die Rechnung auf Papier:
Ein Auslaufmodell

Vieles spricht dafür, die konventionellen Rechnungen in Papierform durch den elektronischen Rechnungsversand per E-Mail oder Fax (auch E-Billing, eBilling oder eInvoice genannt) zu ersetzen. Was es damit auf sich hat und wie Sie die Vorgaben des §14 Abs 3 UStG für sich als Versender oder Empfänger von Rechnungen nutzen zeigen wir Ihnen gerne auf dieser Seite. Nutzen Sie unsere Erfahrung: Als einer der ersten E-Billing-Dienstleister in Deutschland haben wir elektronische Rechnungen bereits im Jahr 2005 gesetzeskonform versendet.

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Verifikation
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 17. Januar 2011 um 15:09 Uhr