Signaturgesetz SigG

Das deutsche Signaturgesetz ist die Umsetzung der europäischen Richtlinie zu digitalen Unterschriften. Es existiert derzeit in der zweiten Fassung und wurde am 1. November 1997 verabschiedet.

Die qualifizierte elektronische Signatur dient dazu, sicherzustellen, dass elektronische Dokumente nicht unbemerkt verändert werden können und verfälschungssicher nachzuweisen, wer das Dokument signiert hat. Die qualifizierte elektronische Signatur ist einer Unterschrift auf Papier bei Rechtsgeschäften gleichgestellt.

Das Signaturgesetz stellt die Anforderungen an die qualifizierte digitale Signatur. Inbegriffen sind z.B. die zulässigen kryptographischen Verfahren, eine Bescheinigung durch ein Zertifikat oder wie der Schlüssel zu speichern ist.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 17. Januar 2011 um 15:37 Uhr